Baumschnitt
Baumschnitte sind auf Sonderfälle und unabdingbar nötige
Massnahmen zu begrenzen. Allerdings erfordern rechtliche Bedinungen
und das Baumwachstum selbst Massnahmen mittels eines Baumschnitts.
Fachgerechte Schnittmassnahmen
Alle Schnittmassnahmen sollten dem natürlichen Aussehen des Baumes
nicht entgegenstehen sondern es möglichst unterstützen. Eine
fachgerechte Ausführung mit anschliessender Wundversorgung ist
das wenigste was Sie "Ihrem" Baum zugute kommen lassen sollten.
In unserem Bildbeispiel sehen Sie einen Kronensicherungsschnitt, wohl die radikalste
Massnahme eines Baumschnittes. Diese wurde aber nötig um der
Verkehrssicherungspflicht des Campingplatzbetreibers nachzukommen.
Wann ist welcher Baumschnitt angebracht ?
- Der Pflanzschnitt
- Kurz vor der eigentlichen Einpflanzung sollten Triebe und Wurzelwerk
geschnitten werden um dem Baum im neuen Umfeld einen guten Start zu geben.
Hierbei sind verletzte oder abgebrochene Wurzeln zu entfernen und eine
gesunde Relation zwischen Wurzelwerk und Höhe des Baumes zu beachten.
- Der Erhaltungsschnitt
- Dieser dient zur Unterstützung des Kronenaufbaues, zur Vermeidung von
Mißbildungen, der Verkehrssicherheit und der Beseitigung möglicher
Schädigungen des Baumes durch falschen Wuchs.
- Der Verjüngungsschnitt
- Diese Schnittart soll der zu schnellen Alterung des Baumes durch Todholz,
morscher Äste oder falscher Standortwahl vorbeugen. Nach einiger Zeit ist
eine Nachbehandlung mittels Erhaltungsschnitt nötig.
- Der Kronenschnitt
- Diese Schnittart dient der Erhaltung des arttypischen Erscheinungsbildes
des Baumes. Es werden meist nur Feinholz- und Schwachholzanteile entfernt.
- Die Kronenteilentlastung
- Zu empfehlen bei unterversorgten oder sich zu stark ausbreitenden
Kronen. Schwachholz sowie teilweise auch Starkholzanteile werden entfernt.
- Die Kronenentlastung
- Bei Bruchgefahr der oberen Äste sollten eine Kronenentlastung
durchgeführt werden.
- Die Kronensicherungsschnitt
- Diese Schnittart dient der Verkehrssicherheit von Bäumen und
sollte als letzte Massnahme in Abwägung zu einer möglichen
Fällung angedacht werden.
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